Kosten & Beiträge
Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Bis zu 613,22 € im Monat, die viele privat versicherte Angestellte nicht auf dem Schirm haben – oder falsch berechnet bekommen.
Wer als Angestellter in die PKV wechselt, hat weiterhin Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss – genau wie gesetzlich Versicherte. Das wird in Beratungsgesprächen erstaunlich oft übersehen oder falsch eingeschätzt.
So wird der Zuschuss berechnet
Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags – gedeckelt auf den Betrag, den er auch für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer zahlen würde. Für 2026 liegt dieser gesetzliche Höchstzuschuss bei 508,59 € monatlich für die Krankenversicherung sowie 104,63 € für die private Pflegepflichtversicherung – zusammen bis zu 613,22 € im Monat.
Sonderfall Sachsen
In Sachsen liegt der maximale Arbeitgeberzuschuss 2026 bei 584,15 € statt 613,22 €. Der Grund liegt bei der Pflegeversicherung: Sachsen hat als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag behalten, im Gegenzug tragen Arbeitnehmer dort einen höheren Anteil der Pflegeversicherung selbst als anderswo. Dadurch fällt der Arbeitgeberanteil an der Pflegepflichtversicherung entsprechend niedriger aus – und mit ihm der gesetzliche Höchstzuschuss insgesamt.
Warum der Zuschuss oft unterschätzt wird
Bei einem PKV-Beitrag unterhalb des doppelten Höchstzuschusses erhalten Sie tatsächlich die volle Hälfte Ihres Beitrags erstattet – bei höheren Beiträgen greift die Deckelung, und der prozentuale Anteil des Zuschusses am Gesamtbeitrag sinkt entsprechend. Wer nur den Höchstbetrag kennt, ohne die eigene Beitragshöhe gegenzurechnen, unterschätzt oder überschätzt die tatsächliche Nettobelastung leicht.
Wie der Zuschuss ausgezahlt wird
Der Zuschuss wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt, sobald der Arbeitgeber von der privaten Krankenversicherung Kenntnis hat. Seit 2026 erfolgt die Übertragung der dafür notwendigen Daten automatisch über das ELStAM-System des Bundeszentralamts für Steuern – eine separate Arbeitgeberbescheinigung ist damit nicht mehr in jedem Fall nötig.
Was das für die Tarifwahl bedeutet
Der Arbeitgeberzuschuss sollte bei der Entscheidung für einen Tarif von Anfang an eingerechnet werden – nicht als Bonus, der erst nachträglich auffällt, sondern als fester Bestandteil der monatlichen Nettobelastung. Gerade bei Tarifen nahe der Deckelungsgrenze lohnt sich eine genaue Beispielrechnung statt einer groben Schätzung.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2026?
Maximal 508,59 € monatlich für die Krankenversicherung sowie 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, zusammen bis zu 613,22 €. Der tatsächliche Zuschuss beträgt die Hälfte des PKV-Beitrags, gedeckelt auf diesen Höchstwert.
Muss ich den Arbeitgeberzuschuss selbst beantragen?
Der Zuschuss wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt, sobald der Arbeitgeber Kenntnis von der privaten Krankenversicherung hat. Seit 2026 erfolgt die Übertragung der relevanten Daten automatisch über das ELStAM-System.
Nächster Schritt
Wie hoch wäre Ihr Zuschuss konkret?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch rechnen wir Beitrag und Zuschuss gemeinsam für Ihre Situation durch.
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