Referendariat & Berufseinstieg
PKV im Referendariat und Berufseinstieg
Eine kleine, aber leicht übersehene Zielgruppe: Rechtsreferendare und Beamtenanwärter haben eigene Beihilferegeln – wer hier die falsche Absicherung wählt, zahlt drauf oder hat eine Lücke.
Rechtsreferendare, Lehramtsanwärter und andere Beamtenanwärter befinden sich in einer besonderen Zwischenphase: Sie erhalten meist bereits Anwärterbezüge und einen Beihilfeanspruch, ohne schon vollständig verbeamtet zu sein. Diese Phase ist zeitlich begrenzt, aber genau deshalb lohnt sich eine Absicherung, die von Anfang an mitdenkt, was danach kommt.
Warum diese Phase besonders ist
Die konkreten Beihilfesätze und Regelungen für Anwärterinnen und Anwärter unterscheiden sich teils vom "normalen" Beamtenstatus und von Bundesland zu Bundesland. Wer hier den falschen Beihilfesatz zugrunde legt oder einen Tarif wählt, der nicht zur befristeten Anwärterzeit passt, riskiert entweder eine unnötig hohe Prämie oder eine echte Deckungslücke.
Was beim Berufseinstieg zu beachten ist
- Beihilfesatz während der Anwärterzeit prüfen: Er kann von dem Satz abweichen, der später nach der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit gilt.
- Befristung mitdenken: Referendariat und Anwärterzeit sind zeitlich begrenzt – der Tarif sollte sich unkompliziert anpassen lassen, wenn sich Status oder Bezüge ändern.
- Nicht am falschen Ende sparen: Gerade am Berufseinstieg mit oft noch überschaubarem Einkommen ist die Versuchung groß, den günstigsten Tarif zu wählen – wichtiger ist aber, dass der gewählte Tarif zum tatsächlichen Beihilfesatz passt.
Der Übergang nach dem Referendariat
Mit der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit ändern sich in der Regel sowohl die Bezüge als auch der Beihilfesatz. Das ist der richtige Moment, den bestehenden Tarif zu überprüfen – nicht automatisch zu wechseln, aber bewusst zu kontrollieren, ob er noch zur neuen Situation passt. Wer diesen Schritt verpasst, trägt unter Umständen jahrelang einen Tarif, der nicht mehr zum aktuellen Beihilfesatz passt.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Tarif nach dem Referendariat wechseln?
Nicht zwingend, aber der Beihilfesatz und häufig auch das Einkommen ändern sich mit der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit – der Tarif sollte deshalb zu diesem Zeitpunkt überprüft werden.
Was passiert, wenn ich nach dem Referendariat nicht verbeamtet werde?
Dann entfällt der Beihilfeanspruch und der Zugangsweg über den Beamtenstatus. Ob die PKV sinnvoll bleibt, hängt dann davon ab, ob ein anderer Zugangsweg wie die Versicherungspflichtgrenze als Angestellter erfüllt ist.
Mehr zum Thema Beihilfe im Detail: PKV für Beamte: Beihilfe richtig ergänzen
Nächster Schritt
Passt Ihre Absicherung zur Anwärterzeit?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir uns Ihre konkrete Situation an – auch mit Blick auf die Zeit nach der Verbeamtung.
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