Für Beamte
PKV für Beamte: Beihilfe richtig ergänzen
Beihilfe ist kein vollständiger Schutz – nur ein Zuschuss. Was "beihilfekonform" wirklich bedeutet und welche Fehler dabei am häufigsten passieren.
Als Beamter, Beamtenanwärter oder Richter haben Sie einen echten Vorteil, um den Sie viele Angestellte beneiden: Ihr Dienstherr übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe. Was in Beratungsgesprächen aber immer wieder für Verwirrung sorgt: Beihilfe ist keine Versicherung, sondern ein Zuschuss – und der deckt eben nicht 100 Prozent. Der Rest muss privat versichert sein, sonst tragen Sie ihn im Ernstfall selbst.
Wie hoch ist der Beihilfesatz eigentlich?
Der sogenannte Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Status. Als bundesweite Orientierung gelten typischerweise folgende Sätze (Bundesbeihilfeverordnung):
- Beamte ohne berücksichtigungsfähige Kinder: in der Regel 50 %
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern: in der Regel 70 %
- Versorgungsempfänger (Pensionäre): in der Regel 70 %
- Ehe-/Lebenspartner (bei Einkommen unter der jeweils gültigen Grenze): häufig 70 %
- Berücksichtigungsfähige Kinder selbst: häufig 80 %
Die private Krankenversicherung muss dann genau den verbleibenden Anteil abdecken – bei 50 % Beihilfe also 50 % der Kosten, bei 70 % entsprechend 30 %.
Was heißt "beihilfekonform"?
Eine private Restkostenversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn sie exakt zu Ihrem Beihilfesatz passt. Das klingt banal, ist in der Praxis aber die häufigste Fehlerquelle:
- Falscher Prozentsatz gewählt: Wird ein 50-%-Tarif abgeschlossen, obwohl eigentlich 70 % Beihilfe zustehen (z. B. nach der Geburt eines zweiten Kindes), zahlt man doppelt zu viel Prämie für zu viel Deckung – oder es entsteht eine echte Lücke.
- Nicht angepasst bei Statusänderung: Geburt eines Kindes, Verbeamtung nach dem Referendariat, Eintritt in den Ruhestand – jedes dieser Ereignisse verändert den Beihilfesatz und sollte den Tarif mit anpassen.
- Zahnstaffel unterschätzt: Beihilfe deckt Zahnersatz oft nur eingeschränkt. Wer hier nicht aufstockt, zahlt im Zweifel einen erheblichen Eigenanteil.
Referendariat und Anwärterzeit: der oft übersehene Sonderfall
Rechtsreferendare und Beamtenanwärter erhalten meist ebenfalls Anwärterbezüge und Beihilfeansprüche – die konkreten Sätze und Regelungen unterscheiden sich aber teils vom "normalen" Beamtenstatus und von Bundesland zu Bundesland. Wer hier die falsche Absicherung wählt, zahlt entweder unnötig drauf oder hat im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz.
Sonderfall Referendariat/Anwärterzeit im Detail: PKV im Referendariat und Berufseinstieg
Was in der Beratung wirklich zählt
Eine Beihilfe-Restkostenversicherung ist kein Produkt, das man einmal abschließt und dann vergisst. Sie sollte mitwachsen:
- Bei Familienzuwachs – Beihilfesatz und Tarif prüfen und ggf. anpassen
- Bei Beförderung/Verbeamtung auf Lebenszeit – Status ändert sich, oft auch Bezüge
- Beim Übergang in den Ruhestand – der Beihilfesatz steigt in der Regel auf 70 %, der PKV-Anteil sinkt entsprechend, was Beiträge senken kann
Mehr zu den grundsätzlichen Zugangswegen in die PKV: Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?
Der große Überblick: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich
Häufige Fragen
Muss ich als Beamter überhaupt privat versichert sein?
Nein, ein Wechsel in die PKV ist als Beamter freiwillig – aber da die gesetzliche Krankenversicherung die Beihilfe nicht anrechnet, zahlen gesetzlich versicherte Beamte in der Praxis meist deutlich mehr für vergleichbaren Schutz als über eine beihilfekonforme PKV.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich das Bundesland wechsle?
Da sich Beihilfevorschriften zwischen Bund und Ländern unterscheiden können, sollte der Tarif bei einem Dienstherrenwechsel überprüft werden – nicht immer ändert sich etwas, aber es lohnt sich, es zu prüfen statt anzunehmen.
Vertiefung: Zahnzusatzversicherung in der PKV: Was steckt drin?
Nächster Schritt
Passt Ihre Absicherung zu Ihrem Beihilfesatz?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir uns das gemeinsam an.
Kostenlose PKV-Beratung