Für Selbstständige

PKV für Selbstständige: Worauf wirklich achten

Als Selbstständiger haben Sie freie Tarifwahl – und damit auch die volle Verantwortung, keine Lücke bei der Existenzabsicherung zu übersehen.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 19.08.2026

Als Selbstständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender können Sie unabhängig von einer Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung wechseln – anders als Angestellte müssen Sie keine Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese Freiheit ist gleichzeitig die größte Falle: Wer nur auf den Beitrag schaut, übersieht leicht den wichtigsten Baustein.

Krankentagegeld ist kein Extra, sondern der Kern

Angestellte erhalten bei Krankheit bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach übernimmt die Krankenkasse Krankengeld. Als Selbstständiger gibt es diese Auffangebenen nicht: Ohne Krankentagegeld-Baustein endet Ihr Einkommen faktisch ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, während laufende Kosten – Miete, Personal, private Ausgaben – unverändert weiterlaufen.

Wichtig: Die Höhe des Krankentagegelds und die Karenzzeit (die Wartezeit, bis die Zahlung einsetzt) sollten sich an Ihren tatsächlichen laufenden Kosten orientieren – nicht an dem, was gerade am günstigsten kalkuliert ist.

Beitragsstabilität wichtiger als Einstiegspreis

Gerade weil Selbstständige den vollen Beitrag allein tragen, ist die Versuchung groß, den günstigsten Einstiegstarif zu wählen. In der Praxis zahlt sich das selten aus: Tarife mit besonders niedrigen Einstiegsbeiträgen kalkulieren oft knapper, was sich über die Vertragsjahre in überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen bemerkbar machen kann. Ein Blick auf die bisherige Beitragsentwicklung des Tarifs und die Substanz des Versicherers ist mindestens so wichtig wie der Preis im ersten Jahr.

Schwankendes Einkommen ändert den PKV-Beitrag nicht automatisch

Anders als der GKV-Beitrag ist der PKV-Beitrag nicht einkommensabhängig, sondern richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Das bedeutet: Auch in umsatzschwachen Monaten oder Jahren bleibt der Beitrag zunächst gleich. Wer als Selbstständiger stark schwankende Einnahmen hat, sollte das bei der Wahl der Beitragshöhe von Anfang an mit einkalkulieren, statt sich am besten Jahr zu orientieren.

Der Basistarif als Auffangnetz – aber kein Startpunkt

Jeder PKV-Versicherer muss einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen dem GKV-Niveau entsprechen und dessen Beitrag gedeckelt ist. Er dient als Absicherung für den Fall, dass reguläre Beiträge finanziell nicht mehr tragbar sind – nicht aber als sinnvoller Einstiegstarif, da er in der Regel schlechter kalkuliert ist als reguläre Tarife mit vergleichbarer Leistung.

Mehr zu den grundsätzlichen Zugangswegen in die PKV: Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

Der große Überblick: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich

Vertiefung: Krankentagegeld erklärt

Häufige Fragen

Ist Krankentagegeld für Selbstständige Pflicht?

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar. Ohne Krankentagegeld haben Selbstständige ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit kein Einkommen mehr aus der Krankenversicherung.

Was passiert, wenn sich das Einkommen als Selbstständiger stark verändert?

Der PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen kalkuliert, ändert sich also nicht automatisch mit Umsatzschwankungen. Wichtig ist trotzdem, die Karenzzeit und Höhe des Krankentagegelds regelmäßig an die tatsächlichen laufenden Kosten anzupassen.

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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