Grundlagen

Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

Die private Krankenversicherung steht nicht automatisch jedem offen. Es gibt genau drei Zugangswege – und einer davon wird in der Praxis am häufigsten missverstanden.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 19.08.2026

In fast jedem Erstgespräch kommt früher oder später die Frage: "Darf ich das überhaupt?" Anders als oft angenommen, ist der Wechsel in die PKV nicht einfach eine Frage des Wollens. Es gibt drei anerkannte Zugangswege – außerhalb dieser drei ist ein Vollversicherungswechsel für die meisten Menschen in Deutschland nicht möglich.

Weg 1: Die Versicherungspflichtgrenze überschreiten (Angestellte)

Angestellte dürfen wechseln, sobald ihr Bruttojahresgehalt die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 liegt diese bei 77.400 € (bzw. 69.750 € für bestimmte Bestandsfälle, die bereits 2002 privat versichert waren). Details dazu, was zum anrechenbaren Gehalt zählt und wann der Wechsel wirksam wird, habe ich im separaten Artikel zur Gehaltsgrenze ausführlich beschrieben.

Weg 2: Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit

Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von einer Einkommensgrenze in die PKV wechseln – die Selbstständigkeit selbst ist der Zugangsweg. Das gilt sowohl für hauptberuflich Selbstständige als auch für viele Freiberufler nach dem Katalogberufe-Prinzip. Worauf dabei besonders zu achten ist, insbesondere beim Krankentagegeld, steht im Artikel für Selbstständige.

Weg 3: Verbeamtung

Beamte, Richter und Beamtenanwärter erhalten unabhängig vom Gehalt Zugang zur PKV, da der Dienstherr über die Beihilfe bereits einen Teil der Kosten übernimmt und die GKV diese Beihilfe nicht anrechnet. Mehr dazu, worauf es bei der beihilfekonformen Absicherung ankommt, im Artikel für Beamte.

Und alle anderen?

Wer keinen dieser drei Wege erfüllt – etwa angestellt mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze – bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Möglich bleiben in dem Fall private Zusatzversicherungen (z. B. für Zahnersatz oder Chefarztbehandlung) neben der GKV, aber kein vollständiger Wechsel in eine private Vollversicherung. Studierende und klassische Auszubildende sind hiervon in aller Regel ebenfalls betroffen, mit wenigen Ausnahmen bei bestimmten dualen Studiengängen mit Angestelltenstatus.

Der große Überblick: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich

Häufige Fragen

Kann ich als Angestellter mit Gehalt knapp über der Grenze sofort wechseln?

Nicht sofort. Die Krankenkasse prüft, ob das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze im laufenden Kalenderjahr überschreitet und dies auch für das Folgejahr zu erwarten ist. Der Wechsel wird in der Praxis meist zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Können auch Studierende oder Auszubildende in die PKV wechseln?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei bestimmten dual Studierenden mit Angestelltenstatus oder Beamtenanwärtern. Für die meisten Studierenden und klassischen Auszubildenden ist die PKV als Vollversicherung nicht der übliche Weg.

Weiterlesen: Vorerkrankungen in der PKV und Antrag abgelehnt: Was jetzt?

Nächster Schritt

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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