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GKV-Fallen

GKV-Fallen: Wo die Krankenkasse richtig zulangt

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt als die berechenbare Wahl. In einigen Lebenslagen ist sie das nicht: Dann setzt die Krankenkasse Einnahmen an, mit denen kaum jemand rechnet, oder die beitragsfreie Familienversicherung fällt weg. In dieser Rubrik zeige ich solche Fallen mit Gesetzesgrundlage und Modellrechnung, damit Sie vor der Entscheidung wissen, was auf Sie zukommt. Einzelne Krankenkassen nenne ich dabei nicht, denn die Regeln gelten für alle.

Abfindung

Abfindung? Dann langt die Krankenkasse noch einmal richtig zu

Nach einem Aufhebungsvertrag mit verkürzter Frist zahlen Sie den Kassenbeitrag aus dem letzten Brutto selbst, bis zu zwölf Monate lang. Dazu ist die Familienversicherung gesperrt.

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