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News · 19. August 2026

Wechsel in die PKV wird 2027 spürbar teurer: Was die neue Verdienstgrenze bedeutet

Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 eine außerordentliche Erhöhung von Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze beschlossen. Für Angestellte, die in die PKV wechseln wollen, rückt die nötige Gehaltsschwelle damit spürbar weiter weg.

Von · Konzernunabhängiger Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 07.10.2026
Update 7. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat heute die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 beschlossen, mit unveränderten Werten gegenüber dem Referentenentwurf: 84.150 Euro allgemeine Versicherungspflichtgrenze, 80.550 Euro Bestandsschutz für Ende 2026 Privatversicherte, 72.900 Euro für Privatversicherte seit 2002. Zur endgültigen Verbindlichkeit fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, üblicherweise im November. Alle Werte und Fristen: Versicherungspflichtgrenze 2027.
Update 5. Oktober 2026: Ab 2027 gibt es drei Versicherungspflichtgrenzen. 84.150 Euro gelten für alle, die 2027 neu in die PKV wechseln wollen. 80.550 Euro gelten für alle, die am 31. Dezember 2026 wegen ihres Gehalts versicherungsfrei und privat versichert sind: Für sie entfällt die Sonderanhebung um 3.600 Euro (neuer Bestandsschutz nach § 6 Abs. 8 SGB V, BGBl. 2026 I Nr. 228). 72.900 Euro gelten weiter für Privatversicherte seit 2002. Wer allein durch die Sonderanhebung versicherungspflichtig wird, kann sich davon nicht befreien lassen. Alle Werte, die Fristen für einen Wechsel noch 2026 und den Arbeitgeberzuschuss 2027 finden Sie auf der Seite Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027.
Update 23. September 2026: Seit dem 21. September liegt der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 vor. Er nennt für die Versicherungspflichtgrenze 84.150 Euro im Jahr. Das ist ein Entwurf, kein beschlossener Wert. Endgültig steht die Zahl erst nach Beschluss der Bundesregierung und Zustimmung des Bundesrats fest; die Rechengrößenverordnung wird üblicherweise im Herbst beschlossen. Die ursprüngliche Schätzung des PKV-Verbands (rund 84.483 Euro) ist damit überholt.

Was ist passiert?

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, verkündet wurde es am 29. Juli. Ein Teil davon betrifft direkt jeden, der über einen PKV-Wechsel nachdenkt: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze steigen 2027 außerordentlich – zusätzlich zur ohnehin jährlich stattfindenden, lohnabhängigen Anpassung um 300 Euro im Monat obendrauf.

Aktuell, 2026, liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Für 2027 sieht der Referentenentwurf 84.150 Euro im Jahr vor (7.012,50 Euro im Monat), das sind 6.750 Euro oder rund 8,7 Prozent mehr. Die Löhne sind laut Entwurf 2025 um 4,38 Prozent gestiegen; die Grenze wächst also etwa doppelt so schnell wie die Löhne. Die besondere Grenze, die für bereits Ende 2002 privat Versicherte gilt, soll von 69.750 auf 72.900 Euro steigen. Zuvor hatte der PKV-Verband die Grenze im Juni auf rund 84.483 Euro geschätzt, der Entwurf lag knapp darunter. Das Bundeskabinett hat die Werte am 7. Oktober 2026 unverändert beschlossen, siehe das Update oben.

Was steckt dahinter?

Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden häufig verwechselt, sind aber zwei verschiedene Werte mit unterschiedlicher Funktion. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen GKV-Beiträge überhaupt berechnet werden – sie betrifft also, wie viel gesetzlich Versicherte mit hohem Gehalt zahlen. Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) entscheidet dagegen, ab welchem Gehalt Angestellte überhaupt in die PKV wechseln dürfen. Beide werden jährlich gemeinsam per Verordnung festgelegt, meist in ähnlichem, aber nicht identischem Tempo.

Die Bundesregierung begründet die außerordentliche Anhebung damit, gutverdienende GKV-Mitglieder stärker an der Stabilisierung der Beitragssätze zu beteiligen – nach eigenen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums eine Mehrbelastung von rund 26 Euro im Monat für Besserverdiener in der GKV. Der PKV-Verband rechnet mit einer bundesweiten Mehrbelastung von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich für 6,3 Millionen Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber und kritisiert die Anhebung als Einschränkung der freien Kassenwahl.

Was bedeutet das für Angestellte, die wechseln wollen?

Wer heute schon nah an der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, aber 2027 noch abwarten wollte, sollte neu rechnen: Die Schwelle steigt 2027 nach dem Entwurf deutlich stärker als in einem gewöhnlichen Jahr. Dabei zählt nicht nur die Grenze des laufenden Jahres. Nach § 6 Abs. 4 SGB V endet die Versicherungspflicht zum Jahresende nur dann, wenn das Gehalt auch die ab Januar geltende Grenze des Folgejahres übersteigt. Wer 2026 bei 80.000 Euro liegt, ist also über der aktuellen Grenze, nach dem Entwurf aber nicht über der für 2027. Ein Wechsel zum 1. Januar 2027 gelingt dann nur mit entsprechender Gehaltssteigerung. Genaueres zu den exakten Voraussetzungen: PKV für Angestellte: Ab wann lohnt sich der Wechsel?

Was bedeutet das für bereits Privatversicherte?

Wer als Angestellter unter die für ihn geltende Grenze fällt, wird grundsätzlich wieder versicherungspflichtig. Für die Sonderanhebung 2027 hat der Gesetzgeber aber vorgesorgt: Wer am 31. Dezember 2026 wegen seines Gehalts versicherungsfrei und privat versichert ist, für den gilt 2027 die Grenze ohne die zusätzlichen 3.600 Euro, nach dem Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober 2026 also 80.550 Euro (§ 6 Abs. 8 SGB V).

Rutscht jemand trotzdem unter seine Grenze, weil sie regulär steigt, kann er sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Befreiung muss aktiv beantragt werden und ist unwiderruflich. Wer dagegen wegen eines geringeren Gehalts unter die Grenze fällt, hat dieses Befreiungsrecht nicht. Die Einzelheiten stehen auf der Seite Versicherungspflichtgrenze 2027, für Ihren konkreten Fall in einer individuellen Beratung.

Was bedeutet das für Selbstständige und Beamte?

Beide Gruppen sind von der Versicherungspflichtgrenze nicht direkt betroffen, da für sie andere Zugangswege in die PKV gelten – Selbstständigkeit beziehungsweise Beamtenstatus, nicht das Gehalt. Ein Überblick über alle drei Zugangswege: Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

Meine Einschätzung

Fakt: Der PKV-Verband ist die Interessenvertretung der privaten Krankenversicherer, keine neutrale Instanz – seine Kritik an der Grenzanhebung liegt in der Natur seiner Interessenlage. Das macht die zugrundeliegenden Zahlen zur Grenzanhebung selbst nicht falsch, sie stammen aus dem tatsächlich verabschiedeten Gesetz und wurden hier zusätzlich anhand der FAQ des Bundesgesundheitsministeriums geprüft.

Einordnung: Eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze passiert jedes Jahr, neu ist hier das Ausmaß. Die zusätzlichen 300 Euro im Monat kommen oben auf die reguläre, lohnabhängige Anpassung drauf und sorgen für einen ungefähr doppelt so großen Sprung wie die Lohnentwicklung allein. Für Angestellte, die knapp unterhalb der Grenze liegen, verschiebt sich der realistische Wechselzeitpunkt dadurch spürbar.

Meinung: Aus der Beratungspraxis kann ich sagen: Wer schon länger mit dem Gedanken an einen PKV-Wechsel spielt und rechnerisch nah an der Grenze liegt, sollte diese Entscheidung jetzt konkret durchrechnen lassen – nicht aus Torschlusspanik, sondern weil sich der Unterschied zwischen "2026 wechseln" und "auf 2027 warten" durch diese außerordentliche Anhebung tatsächlich vergrößert. Für alle anderen ändert sich durch diese eine Meldung nichts an der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit eines PKV-Wechsels.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Wer sich nicht sicher ist, ob das eigene Bruttojahresgehalt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze bereits erreicht – inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die mitzählen können –, sollte das jetzt konkret nachrechnen statt auf 2027 zu warten. Eine erste Einordnung dazu liefert der JAEG-Check auf der Startseite, ob Sie überhaupt dürfen, und der 2-Minuten-PKV-Check, ob es für Sie passt.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, 21. September 2026. Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. – Pressemitteilung „GKV-Finanzreform: Stabile Beiträge nur auf den ersten Blick!", 10. Juli 2026, sowie die Meldung „Versicherungspflichtgrenze bald bei 85.000 Euro?", 2. Juni 2026. Zusätzlich geprüft anhand der offiziellen FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Übersicht weiterer Verbandsmeldungen: pkv.de/verband/presse.

Passend dazu: PKV für Angestellte: Ab wann lohnt sich der Wechsel? und Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?

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