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News · 28. August 2026

Neue GOÄ rückt näher: Aktualisierter Entwurf beim Gesundheitsministerium

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben Ende Juli eine überarbeitete Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Ein Zwischenschritt, kein Gesetz – aber ein relevanter.

Von Kai Stockschlaeder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Was ist passiert?

Am 31. Juli 2026 haben die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Bundesministerium für Gesundheit übergeben. Der ursprüngliche Entwurf war bereits 2025 zwischen beiden Seiten konsentiert worden; die jetzige Überarbeitung basiert auf Vorschlägen ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften und berücksichtigt medizinische Innovationen sowie Anpassungen bei den Abrechnungsregeln.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und PKV-Verband-Direktor Dr. Florian Reuther erklärten dazu gemeinsam: „Mit der aktualisierten Fassung entsprechen BÄK und PKV-Verband ihrer Verantwortung, dem Verordnungsgeber eine kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Entwurfsversion zur Verfügung zu stellen."

Was steckt dahinter?

Die GOÄ regelt, wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Leistungen bei Privatpatienten und Selbstzahlern abrechnen – sie ist damit die Grundlage jeder Erstattung für ambulante ärztliche Behandlung in der PKV. In ihrem Kern ist sie seit der letzten grundlegenden Novellierung zum 1. Januar 1996 nicht mehr weiterentwickelt worden, während sich die Medizin in den knapp drei Jahrzehnten seither erheblich verändert hat. Genau das ist der Ausgangspunkt der seit Jahren laufenden Reformbemühungen, an denen BÄK und PKV-Verband gemeinsam arbeiten.

Beide Seiten benennen als gemeinsames Ziel eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen bei gleichzeitig bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte. Der aktuelle Schritt ist noch keine Gesetzesänderung: Das Ministerium bereitet auf dieser Basis einen Verordnungsentwurf vor. Als Zieltermin für das Inkrafttreten der neuen GOÄ wird der 1. Januar 2028 genannt.

Was bedeutet das für PKV-Versicherte?

Unmittelbar ändert sich an bestehenden Verträgen und Beiträgen nichts – die neue GOÄ ist noch nicht beschlossen. Langfristig ist die Reform aber relevant: Die GOÄ-Ziffern sind die Abrechnungsgrundlage für praktisch jede ambulante Arztrechnung, wie im Artikel zur ambulanten Behandlung in der PKV beschrieben. Eine überarbeitete Gebührenordnung kann sich mittelfristig sowohl auf die Höhe einzelner Rechnungspositionen als auch auf die allgemeine Beitragskalkulation der Versicherer auswirken.

Meine Einschätzung

Fakt: BÄK und PKV-Verband sind selbst die beiden Verhandlungspartner dieses Entwurfs, keine neutralen Dritten – ihre gemeinsame Position spiegelt zwangsläufig einen Kompromiss zwischen ärztlichem Vergütungsinteresse und den Beitragsinteressen der Versicherer wider. Das entwertet die Fakten zur Übergabe des Entwurfs nicht, sollte aber bei der Einordnung der Formulierungen mitbedacht werden.

Einordnung: Die GOÄ-Reform zieht sich bereits seit vielen Jahren hin, und auch diese aktualisierte Fassung ist erst ein Zwischenschritt im Verordnungsverfahren, nicht der Abschluss. Der genannte Zieltermin 2028 gibt eine Richtung vor, ist aber kein feststehendes Datum – Verordnungsverfahren dieser Art verzögern sich in der politischen Praxis regelmäßig.

Meinung: Aus der Beratungspraxis: Für heutige Entscheidungen über einen PKV-Wechsel oder einen Tarif spielt diese Meldung noch keine Rolle. Relevant wird sie erst, wenn ein tatsächlicher Verordnungsentwurf des Ministeriums vorliegt – diesen Schritt werde ich weiter beobachten und bei einer echten Konkretisierung erneut einordnen.

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. – Pressemitteilung „GOÄ-Entwurf: Erfolgreiche Aktualisierung als Basis für ein zügiges Verordnungsverfahren", 31. Juli 2026. Übersicht weiterer Verbandsmeldungen: pkv.de/verband/presse.

Passend dazu: Ambulante Behandlung in der PKV

Kai Stockschlaeder
Kai Stockschlaeder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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