Kosten & Beiträge
PKV-Zahlen 2026: alle Grenzwerte auf einen Blick
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr, der maximale Arbeitgeberzuschuss bei 613,22 € im Monat, und der Basistarif ist auf rund 1.226 € gedeckelt – hier alle Werte mit Rechtsgrundlage und Quelle.
Diese Seite dient als Nachschlagewerk: alle Grenzwerte und Beitragssätze, die für eine PKV-Entscheidung 2026 relevant sind, an einem Ort, mit der jeweiligen gesetzlichen Grundlage und der Quelle dahinter. Wer einen einzelnen Wert im Detail verstehen möchte, findet über die Links in der letzten Spalte direkt zum Gesetzestext oder in die passenden Ratgeber-Artikel.
| Größe | Wert 2026 | Wert 2025 | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine JahresarbeitsentgeltgrenzeVersicherungspflichtgrenze für Angestellte ohne PKV-Vorversicherung | 77.400 €/Jahr 6.450 €/Monat |
73.800 €/Jahr 6.150 €/Monat |
§ 6 Abs. 7 SGB V | gesetze-im-internet.de |
| Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenzefür Angestellte, die bereits Ende 2002 privat krankenversichert waren | 69.750 €/Jahr 5.812,50 €/Monat |
66.150 €/Jahr 5.512,50 €/Monat |
§ 6 Abs. 6 SGB V | gesetze-im-internet.de |
| Beitragsbemessungsgrenze GKV/Pflegeversicherung2026 zahlenmäßig identisch mit der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze, siehe Abschnitt „Was sich 2027 ändert" | 69.750 €/Jahr 5.812,50 €/Monat |
66.150 €/Jahr 5.512,50 €/Monat |
§ 223 SGB V, § 55 Abs. 2 SGB XI i. V. m. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 | gesetze-im-internet.de |
| Allgemeiner Beitragssatz GKV | 14,6 % | 14,6 % | § 241 SGB V | gesetze-im-internet.de |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV | 2,9 % | 2,5 % | § 242a SGB V | vdek |
| Beitragssatz Pflegeversicherungregulär / Kinderlosenzuschlag ab dem 23. Lebensjahr | 3,6 % / 4,2 % | 3,6 % / 4,2 % | § 55 Abs. 1, 1a, 3 SGB XI | gesetze-im-internet.de |
| Höchstzuschuss Arbeitgeber zur PKVKrankenversicherung + Pflegepflichtversicherung | 508,59 € + 104,63 € = 613,22 €/Monat |
rechnerisch rund 471 € + 99 € ≈ 571 €/Monat |
§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 SGB XI | Ratgeber Arbeitgeberzuschuss |
| Höchstbeitrag GKV gesamtmit Kindern, inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung; rechnerisch aus den Zeilen oben | 1.226,44 €/Monat | 1.141,09 €/Monat | § 241, § 242a SGB V, § 55 SGB XI | eigene Berechnung aus den Zeilen oben |
| Höchstbeitrag Basistarifder Basistarif-Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen | rund 1.226 €/Monat | rund 1.141 €/Monat | § 152 Abs. 3 VAG | gesetze-im-internet.de |
| Steuerlicher Höchstbetrag VorsorgeaufwendungenAngestellte, Beamte, Rentner mit steuerfreiem Zuschuss | 1.900 €/Jahr | 1.900 €/Jahr | § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG | gesetze-im-internet.de |
| Steuerlicher Höchstbetrag VorsorgeaufwendungenSelbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss | 2.800 €/Jahr | 2.800 €/Jahr | § 10 Abs. 4 Satz 1 EStG | gesetze-im-internet.de |
Die Zeilen „Höchstbeitrag GKV gesamt" und „Höchstbeitrag Basistarif" sind rechnerisch aus Beitragsbemessungsgrenze, allgemeinem Beitragssatz, durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungs-Beitragssatz ermittelt (Formel: Beitragsbemessungsgrenze monatlich × Summe der Beitragssätze). Für 2026 lässt sich diese Rechnung exakt gegen die bereits veröffentlichten Arbeitgeberzuschuss-Werte 508,59 € und 104,63 € gegenprüfen, die genau der Hälfte dieser Rechnung entsprechen.
Was sich 2027 ändert
Bislang sind die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze der GKV/Pflegeversicherung jedes Jahr identisch, weil beide direkt an dieselbe Rechengröße gekoppelt sind. Das ändert sich 2027: Nach § 223 Abs. 4 SGB V entspricht die Beitragsbemessungsgrenze ab 2027 der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze zuzüglich 3.600 € – beide Werte laufen damit erstmals auseinander. Gleichzeitig steigt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027 außerordentlich, nach Schätzungen des PKV-Verbands auf rund 84.483 € im Jahr, zusätzlich zur normalen jährlichen Anpassung. Details und Hintergrund dazu im Artikel Wechsel in die PKV wird 2027 spürbar teurer.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Jahresarbeitsentgeltgrenzen)
- § 223 SGB V – Beitragsbemessungsgrenze
- Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
- § 241 SGB V – allgemeiner Beitragssatz
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte
- § 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung
- § 152 VAG – Basistarif
- § 10 EStG – Sonderausgaben
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob sich ein Angestellter überhaupt privat krankenversichern darf. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen die gesetzliche Krankenkasse Beiträge berechnet. Für 2026 sind die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze mit je 69.750 € zufällig identisch, rechtlich sind es zwei unterschiedliche Grenzwerte mit unterschiedlicher Funktion.
Was zählt als Jahresarbeitsentgelt für die Versicherungspflichtgrenze?
Das laufende Bruttogehalt sowie regelmäßige, vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, wenn mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass sie gezahlt werden. Freiwillige Boni ohne Rechtsanspruch zählen nicht mit.
Wie wird der Arbeitgeberzuschuss zur PKV berechnet?
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags, gedeckelt auf den Betrag, den er für einen vergleichbaren gesetzlich Versicherten zahlen würde. 2026 sind das maximal 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, zusammen bis zu 613,22 € monatlich.
Gilt die Versicherungspflichtgrenze auch für Beamte?
Nein. Beamtinnen und Beamte sind unabhängig vom Gehalt nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Für sie ist die Versicherungspflichtgrenze ohne Bedeutung, entscheidend ist stattdessen die Beihilfefähigkeit der Restkosten.
Was passiert, wenn mein Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
Ein einmaliges Unterschreiten führt nicht automatisch zur GKV-Rückkehr. Die Krankenkasse prüft, ob das Einkommen dauerhaft unter der Grenze liegt. Steht das fest, tritt regelmäßig wieder Versicherungspflicht in der GKV ein, mit Ausnahmen für ältere, langjährig privat Versicherte nach § 6 Abs. 3a SGB V.
Diese Seite wird jährlich nach Veröffentlichung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Folgejahr aktualisiert.
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