Familie
Elterngeld und PKV-Beitrag: Ein unterschätzter Rechenvorteil
Der volle Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss ist bekannt und unangenehm. Weniger bekannt: An anderer Stelle rechnet sich die PKV beim Elterngeld tatsächlich zugunsten der Eltern.
Kategorie: Für wen?
Im Artikel zu PKV bei Jobwechsel und Elternzeit geht es um die bekannte Doppelbelastung: voller Beitrag, kein Arbeitgeberzuschuss. Weniger bekannt ist ein Punkt, der in die andere Richtung wirkt – bei der Berechnung des Elterngelds selbst.
Wie die Elterngeldstelle das Nettoeinkommen berechnet
Für die Bemessungsgrundlage des Elterngelds wird vom Bruttoeinkommen ein pauschaler Abzug für Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen – darunter auch ein Abzug für die Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten wird dieser Abzug anhand des tatsächlichen GKV-Beitragssatzes berechnet. Bei Privatversicherten entfällt dieser Abzug in der Elterngeldberechnung, weil kein einkommensabhängiger GKV-Beitrag existiert, der pauschal angerechnet werden könnte.
Die praktische Folge: eine höhere Bemessungsgrundlage
Weil der Krankenversicherungsabzug bei Privatversicherten in der Elterngeldberechnung entfällt, liegt das für die Berechnung maßgebliche Nettoeinkommen tendenziell höher als bei gesetzlich Versicherten mit identischem Bruttogehalt. Bei einem angenommenen Nettoelterngeld-relevanten Einkommen von 2.000 Euro kann die Bemessungsgrundlage für Privatversicherte rund neun Prozent höher liegen. Bei einer Elterngeld-Ersatzrate von 65 Prozent ergibt das in diesem Beispiel etwa 100 bis 120 Euro mehr Elterngeld pro Monat.
Tarifliche Entlastungsmöglichkeiten
Einige PKV-Tarife bieten zusätzlich eigene Entlastungen während des Elterngeldbezugs an – etwa eine zeitlich befristete Beitragsermäßigung oder -befreiung für die elterngeldberechtigte Person. Das ist eine freiwillige Zusatzleistung einzelner Tarife, keine branchenweite Selbstverständlichkeit, und sollte vor der Elternzeit konkret abgefragt werden.
Häufige Fragen
Warum ist das Elterngeld für Privatversicherte oft höher?
Weil bei der Berechnung des Nettoeinkommens für gesetzlich Versicherte ein pauschaler Abzug für den Krankenversicherungsbeitrag vorgenommen wird, bei Privatversicherten dagegen nicht. Dadurch fällt die Bemessungsgrundlage und damit das Elterngeld tendenziell höher aus.
Übernehmen alle PKV-Tarife eine Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs?
Nein. Das ist eine freiwillige Zusatzleistung einzelner Tarife, keine Selbstverständlichkeit. Ob und für wie lange eine Befreiung oder Ermäßigung gilt, muss im jeweiligen Tarif geprüft werden.
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Rechtsgrundlagen und Quellen
Die Berechnung der Bemessungsgrundlage des Elterngelds richtet sich nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere § 2c BEEG (Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit). Tarifliche Beitragsermäßigungen während des Elterngeldbezugs sind freiwillige Zusatzleistungen einzelner Versicherer ohne eigene gesetzliche Grundlage.
Nächster Schritt
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