Kai Stockschläder Kostenlose Beratung Termin vereinbaren
Lieber über WhatsApp?

Familie

Elterngeld und PKV-Beitrag: Ein unterschätzter Rechenvorteil

Der volle Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss ist bekannt und unangenehm. Weniger bekannt: An anderer Stelle rechnet sich die PKV beim Elterngeld tatsächlich zugunsten der Eltern.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Für wen?

Im Artikel zu PKV bei Jobwechsel und Elternzeit geht es um die bekannte Doppelbelastung: voller Beitrag, kein Arbeitgeberzuschuss. Weniger bekannt ist ein Punkt, der in die andere Richtung wirkt – bei der Berechnung des Elterngelds selbst.

Wie die Elterngeldstelle das Nettoeinkommen berechnet

Für die Bemessungsgrundlage des Elterngelds wird vom Bruttoeinkommen ein pauschaler Abzug für Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen – darunter auch ein Abzug für die Krankenversicherung. Bei gesetzlich Versicherten wird dieser Abzug anhand des tatsächlichen GKV-Beitragssatzes berechnet. Bei Privatversicherten entfällt dieser Abzug in der Elterngeldberechnung, weil kein einkommensabhängiger GKV-Beitrag existiert, der pauschal angerechnet werden könnte.

Die praktische Folge: eine höhere Bemessungsgrundlage

Weil der Krankenversicherungsabzug bei Privatversicherten in der Elterngeldberechnung entfällt, liegt das für die Berechnung maßgebliche Nettoeinkommen tendenziell höher als bei gesetzlich Versicherten mit identischem Bruttogehalt. Bei einem angenommenen Nettoelterngeld-relevanten Einkommen von 2.000 Euro kann die Bemessungsgrundlage für Privatversicherte rund neun Prozent höher liegen. Bei einer Elterngeld-Ersatzrate von 65 Prozent ergibt das in diesem Beispiel etwa 100 bis 120 Euro mehr Elterngeld pro Monat.

Praxishinweis: Dieser Vorteil gleicht den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses während der Elternzeit nicht vollständig aus, mildert die finanzielle Belastung aber spürbar ab. Bei der Budgetplanung für die Elternzeit lohnt es sich, beide Effekte gegenzurechnen – nicht nur den höheren PKV-Beitrag zu sehen.

Tarifliche Entlastungsmöglichkeiten

Einige PKV-Tarife bieten zusätzlich eigene Entlastungen während des Elterngeldbezugs an – etwa eine zeitlich befristete Beitragsermäßigung oder -befreiung für die elterngeldberechtigte Person. Das ist eine freiwillige Zusatzleistung einzelner Tarife, keine branchenweite Selbstverständlichkeit, und sollte vor der Elternzeit konkret abgefragt werden.

Häufige Fragen

Warum ist das Elterngeld für Privatversicherte oft höher?

Weil bei der Berechnung des Nettoeinkommens für gesetzlich Versicherte ein pauschaler Abzug für den Krankenversicherungsbeitrag vorgenommen wird, bei Privatversicherten dagegen nicht. Dadurch fällt die Bemessungsgrundlage und damit das Elterngeld tendenziell höher aus.

Übernehmen alle PKV-Tarife eine Beitragsbefreiung während des Elterngeldbezugs?

Nein. Das ist eine freiwillige Zusatzleistung einzelner Tarife, keine Selbstverständlichkeit. Ob und für wie lange eine Befreiung oder Ermäßigung gilt, muss im jeweiligen Tarif geprüft werden.

Verwandtes Thema: PKV bei Jobwechsel oder Elternzeit

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage des Elterngelds richtet sich nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), insbesondere § 2c BEEG (Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit). Tarifliche Beitragsermäßigungen während des Elterngeldbezugs sind freiwillige Zusatzleistungen einzelner Versicherer ohne eigene gesetzliche Grundlage.

Nächster Schritt

Elterngeld und PKV-Beitrag durchrechnen?

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch rechne ich gemeinsam mit Ihnen beide Effekte durch.

Kostenlose PKV-Beratung

Oder: 5-Minuten-PKV-Check machen →

Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
Kostenlose Beratung Termin vereinbaren