Für Familien
Familie in der PKV: Kinder mitversichern
Kein kostenloses Familienmitglied wie in der GKV: Was die Mitversicherung von Kindern in der PKV wirklich kostet – und worauf es beim Timing ankommt.
Kategorie: Für wen?
Einer der Punkte, die in Erstgesprächen am häufigsten unterschätzt werden: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über die Familienversicherung nach § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung gibt es dieses Konzept nicht – jedes Kind benötigt einen eigenen, beitragspflichtigen Vertrag.
Warum das bei der PKV-Entscheidung mitgedacht werden muss
Wer sich für die PKV entscheidet, ohne eine mögliche Familienplanung einzubeziehen, kann von den zusätzlichen Kosten überrascht werden, sobald Kinder da sind. Das bedeutet nicht, dass die PKV für Familien grundsätzlich ungeeignet ist – aber die Kosten für Kinder gehören von Anfang an in die Rechnung, nicht erst nach der Geburt.
Timing bei der Geburt: die Anmeldefrist zählt
Wird ein Neugeborenes innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist ab Geburt angemeldet – häufig zwei Monate, die genaue Frist steht in den Versicherungsbedingungen –, entfällt in der Regel die sonst übliche Gesundheitsprüfung, sofern mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt bereits seit einer bestimmten Mindestzeit dort privat versichert ist. Wird diese Frist versäumt, kann eine reguläre Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen die Folge sein. Diese Frist im Kalender zu haben, ist deshalb keine Kleinigkeit.
Was Kinder in der PKV kosten
Der Beitrag für ein Kind richtet sich – anders als bei Erwachsenen – nicht nach individuellem Gesundheitszustand (sofern fristgerecht angemeldet), sondern vor allem nach dem gewählten Leistungsumfang. Kindertarife sind in der Regel deutlich günstiger als Erwachsenentarife, aber eben nicht kostenlos. Bei mehreren Kindern addieren sich diese Beiträge spürbar.
Alternative: Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen über den gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert werden – allerdings nur, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils die in § 10 Abs. 3 SGB V genannten Grenzen nicht überschreitet. Das ist ein Punkt, der in der individuellen Beratung geprüft werden sollte, statt pauschal anzunehmen, dass er zutrifft.
Häufige Fragen
Sind Kinder in der PKV automatisch mitversichert?
Nein. Anders als in der GKV benötigt jedes Kind in der PKV einen eigenen, beitragspflichtigen Vertrag.
Bis wann muss ich mein Neugeborenes anmelden?
Wird das Kind innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist ab Geburt angemeldet (häufig zwei Monate), entfällt in der Regel die Gesundheitsprüfung. Wird die Frist versäumt, kann eine reguläre Gesundheitsprüfung mit möglichen Risikozuschlägen folgen.
Mehr zur grundsätzlichen Abwägung: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich
Vertiefung: PKV bei Schwangerschaft und Geburt
Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 10 SGB V (Familienversicherung, Einkommensgrenzen nach Abs. 3)
Hinweis: Die genaue Anmeldefrist für Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung ist eine vertragliche Regelung der einzelnen Versicherer (Musterbedingungen), keine eigene Gesetzesnorm.
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