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Familie

PKV bei Schwangerschaft und Geburt: Was jetzt zu klären ist

Ein Bereich, in dem sich PKV und GKV strukturell stärker unterscheiden, als die meisten werdenden Eltern erwarten.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 19.08.2026

Kategorie: Für wen?

Eine Schwangerschaft bringt in der privaten Krankenversicherung gleich mehrere Themen gleichzeitig ins Spiel: das Mutterschaftsgeld, die Absicherung während der Entbindung selbst und die spätere Nachversicherung des Kindes. Jedes davon funktioniert anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – und genau diese Unterschiede sorgen im Beratungsalltag am häufigsten für Überraschungen.

Mutterschaftsgeld: strukturell anders, nicht automatisch schlechter

In der GKV zahlt die Krankenkasse während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber stockt bis zum bisherigen Nettogehalt auf. Privat versicherte Frauen erhalten dieses Mutterschaftsgeld nach § 19 Abs. 2 MuSchG nicht von einer Krankenkasse, sondern einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Verdient die Frau mehr als 13 Euro netto pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettogehalt als Zuschuss – im Ergebnis ist eine angestellte, privat versicherte Frau finanziell also nicht automatisch schlechter gestellt, nur anders abgesichert: der Großteil kommt vom Arbeitgeber, nicht vom Versicherer.

Wichtig für Selbstständige: Ohne Arbeitgeber entfällt der Zuschuss zum Nettogehalt. Wer selbstständig und privat versichert ist, bleibt während des Mutterschutzes im Wesentlichen auf die kleine Einmalzahlung des Bundesamts angewiesen – ein eigenes Krankentagegeld mit entsprechend gewählter Karenzzeit ist hier der eigentliche Schutzmechanismus, nicht das Mutterschaftsgeld selbst.

Die Entbindung selbst und die besondere Wartezeit

Entbindung fällt in den meisten Tarifen unter die besondere Wartezeit von bis zu acht Monaten nach Vertragsbeginn (§ 197 Abs. 1 VVG) – dieselbe Wartezeit, die auch für Zahnersatz und Psychotherapie gilt. Wer erst während einer bereits bestehenden Schwangerschaft in die PKV wechseln möchte, wird deshalb in aller Regel nicht rechtzeitig vor der Geburt aus dieser Wartezeit herauskommen. Das ist kein Zufall, sondern eine bewusste Regelung gegen kurzfristige Wechsel unmittelbar vor einem absehbaren Leistungsfall – für die eigene Planung aber ein Punkt, den man kennen sollte, bevor man sich auf einen Wechsel „schnell noch vor der Geburt" verlässt.

Das Kind braucht einen eigenen Vertrag

Anders als in der GKV ist ein Neugeborenes in der PKV nicht automatisch mitversichert. Wird es fristgerecht angemeldet – meist innerhalb von zwei Monaten nach Geburt –, entfällt in der Regel die sonst übliche Gesundheitsprüfung. Die Einzelheiten dazu, was ein Kind in der PKV kostet und worauf beim Timing zu achten ist, habe ich im Artikel zur Familie in der PKV ausführlich beschrieben.

Was in der Praxis oft zu spät bedacht wird

Die drei Themen – Mutterschaftsgeld, Wartezeit bei der Entbindung, Nachversicherung des Kindes – hängen zeitlich eng zusammen, werden aber selten gemeinsam durchdacht. Wer eine Familienplanung konkret vor Augen hat, sollte diese Punkte idealerweise schon beim Abschluss oder spätestens bei den ersten Anzeichen einer Schwangerschaft klären, nicht erst im Kreißsaal-Vorzimmer.

Häufige Fragen

Bekommen privat versicherte Frauen Mutterschaftsgeld wie in der GKV?

Nein, in deutlich geringerem Umfang. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt privat versicherten Frauen einmalig bis zu 210 Euro; verdient die Frau mehr als 13 Euro netto pro Tag, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettogehalt als Zuschuss.

Bis wann muss ich mein Neugeborenes in der PKV anmelden?

Innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist ab Geburt, üblicherweise zwei Monate, damit die Gesundheitsprüfung entfällt. Näheres dazu im Artikel zur Familie in der PKV.

Mehr zur Kostenseite danach: Familie in der PKV: Kinder mitversichern

Rechtsgrundlagen und Quellen

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Kai Stockschläder
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Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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