Wechsel
Freiwillig gesetzlich versichert: Die eigentliche Alternative zur PKV
Wer die Wahl hätte, in die PKV zu wechseln, aber lieber gesetzlich bleibt, zahlt Beiträge nach ganz anderen Regeln als Pflichtversicherte.
Kategorie: Wechsel
In der Beratung geht es fast immer um den Wechsel in die PKV. Seltener kommt die Frage von der anderen Seite: Jemand könnte wechseln, hat aber gute Gründe, freiwillig in der GKV zu bleiben. Für diese Entscheidung lohnt sich ein genauer Blick auf die Beitragslogik der freiwilligen Mitgliedschaft.
Wer überhaupt freiwillig versichert sein kann
Freiwillig gesetzlich versichert sein können unter anderem Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Selbstständige und Freiberufler sowie Personen, die aus der Familienversicherung herausfallen, ohne anderweitig pflichtversichert zu sein. Für diese Gruppen besteht echte Wahlfreiheit zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und PKV – anders als bei Pflichtversicherten, die diese Wahl gar nicht haben.
Der entscheidende Unterschied bei der Beitragsberechnung
Während bei Pflichtversicherten nur das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung in die Beitragsberechnung einfließt, werden bei freiwillig Versicherten sämtliche Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet: Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge sowie sonstige Einkünfte wie Renten. Wer also neben dem Gehalt weitere Einkommensquellen hat, zahlt als freiwillig Versicherter unter Umständen deutlich mehr als der reine GKV-Höchstbeitrag auf das Gehalt allein vermuten ließe.
Der Weg ist keine Einbahnstraße
Aus der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft heraus ist ein Wechsel in die PKV grundsätzlich jederzeit möglich. Umgekehrt ist der Weg zurück in die GKV deutlich eingeschränkter – ab 55 Jahren ist ein Neuzugang zur GKV praktisch ausgeschlossen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Wer als freiwillig Versicherter über einen PKV-Wechsel nachdenkt, sollte diese Einbahnstraßen-Logik kennen, bevor die Entscheidung getroffen wird.
Häufige Fragen
Wer kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder werden?
Unter anderem Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Freiberufler, sowie Personen, die aus der Familienversicherung herausfallen, ohne anderweitig pflichtversichert zu sein.
Kann ich als freiwillig gesetzlich Versicherter jederzeit in die PKV wechseln?
Ja, grundsätzlich ist der Wechsel in die PKV aus der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft jederzeit möglich. Der umgekehrte Weg zurück in die GKV ist dagegen deutlich eingeschränkter, insbesondere ab 55 Jahren.
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Rechtsgrundlagen und Quellen
Die freiwillige Versicherung ist in § 9 SGB V geregelt. Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder nach sämtlichen Einkunftsarten ergibt sich aus den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands in Verbindung mit § 240 SGB V.
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