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Wechsel

Freiwillig gesetzlich versichert: Die eigentliche Alternative zur PKV

Wer die Wahl hätte, in die PKV zu wechseln, aber lieber gesetzlich bleibt, zahlt Beiträge nach ganz anderen Regeln als Pflichtversicherte.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Wechsel

In der Beratung geht es fast immer um den Wechsel in die PKV. Seltener kommt die Frage von der anderen Seite: Jemand könnte wechseln, hat aber gute Gründe, freiwillig in der GKV zu bleiben. Für diese Entscheidung lohnt sich ein genauer Blick auf die Beitragslogik der freiwilligen Mitgliedschaft.

Wer überhaupt freiwillig versichert sein kann

Freiwillig gesetzlich versichert sein können unter anderem Angestellte, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Selbstständige und Freiberufler sowie Personen, die aus der Familienversicherung herausfallen, ohne anderweitig pflichtversichert zu sein. Für diese Gruppen besteht echte Wahlfreiheit zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und PKV – anders als bei Pflichtversicherten, die diese Wahl gar nicht haben.

Der entscheidende Unterschied bei der Beitragsberechnung

Während bei Pflichtversicherten nur das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung in die Beitragsberechnung einfließt, werden bei freiwillig Versicherten sämtliche Einkunftsarten bis zur Beitragsbemessungsgrenze zusammengerechnet: Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträge sowie sonstige Einkünfte wie Renten. Wer also neben dem Gehalt weitere Einkommensquellen hat, zahlt als freiwillig Versicherter unter Umständen deutlich mehr als der reine GKV-Höchstbeitrag auf das Gehalt allein vermuten ließe.

Praxishinweis: Gerade bei Selbstständigen mit schwankendem Einkommen lohnt sich ein genauer Vergleich: Der GKV-Beitrag richtet sich nach dem tatsächlichen, oft nachträglich festgestellten Einkommen, während der PKV-Beitrag unabhängig vom Einkommen kalkuliert ist. Bei hohem und stabilem Einkommen ist die PKV beitragsseitig oft günstiger – bei stark schwankendem oder unsicherem Einkommen kann die einkommensabhängige GKV-Variante ein wichtiges Sicherheitsnetz sein.

Der Weg ist keine Einbahnstraße

Aus der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft heraus ist ein Wechsel in die PKV grundsätzlich jederzeit möglich. Umgekehrt ist der Weg zurück in die GKV deutlich eingeschränkter – ab 55 Jahren ist ein Neuzugang zur GKV praktisch ausgeschlossen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Wer als freiwillig Versicherter über einen PKV-Wechsel nachdenkt, sollte diese Einbahnstraßen-Logik kennen, bevor die Entscheidung getroffen wird.

Häufige Fragen

Wer kann freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder werden?

Unter anderem Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Freiberufler, sowie Personen, die aus der Familienversicherung herausfallen, ohne anderweitig pflichtversichert zu sein.

Kann ich als freiwillig gesetzlich Versicherter jederzeit in die PKV wechseln?

Ja, grundsätzlich ist der Wechsel in die PKV aus der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft jederzeit möglich. Der umgekehrte Weg zurück in die GKV ist dagegen deutlich eingeschränkter, insbesondere ab 55 Jahren.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

Die freiwillige Versicherung ist in § 9 SGB V geregelt. Die Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder nach sämtlichen Einkunftsarten ergibt sich aus den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands in Verbindung mit § 240 SGB V.

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Kai Stockschläder
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Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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