News · 10. September 2026
Zuzahlungen in der GKV steigen 2027 um 50 Prozent
Ab 2027 werden gesetzlich Versicherte bei Medikamenten, Physiotherapie und Krankenhausaufenthalten stärker zur Kasse gebeten. Die jährliche Belastungsgrenze bleibt zwar gleich – nur wird sie künftig schneller erreicht.
Was ist passiert?
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 verabschiedet hat, steigen ab 2027 auch die gesetzlichen Zuzahlungsgrenzen – um 50 Prozent. Die Mindestzuzahlung für Arzneimittel steigt von 5 auf 7,50 Euro, die Höchstzuzahlung pro Verordnung von 10 auf 15 Euro. Dieselbe neue Obergrenze von 15 Euro gilt künftig auch für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie für häusliche Krankenpflege. Bei stationären Aufenthalten steigt die Zuzahlung pro Krankenhaustag von 10 auf 15 Euro, weiterhin begrenzt auf maximal 28 Tage im Jahr.
Was steckt dahinter?
Laut Bundesgesundheitsministerium sind die Zuzahlungsregeln seit 2004 im Kern unverändert, während Preise und Löhne im selben Zeitraum um rund 50 Prozent gestiegen sind – die Erhöhung soll diese Entwicklung nachvollziehen. Unverändert bleibt dagegen die jährliche Belastungsgrenze: Wer chronisch krank ist, zahlt weiterhin maximal 1 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens im Jahr zu, alle anderen maximal 2 Prozent. Wer diese Grenze erreicht, bekommt für den Rest des Jahres eine Zuzahlungsbefreiung. Die höheren Einzelbeträge bedeuten also vor allem, dass diese Grenze künftig schneller erreicht wird – nicht zwingend, dass am Jahresende insgesamt mehr gezahlt wird.
Was bedeutet das für dich, wenn du über die PKV nachdenkst?
Für PKV-Interessierte ist das eine weitere gesetzliche Mehrbelastung neben der ohnehin steigenden Versicherungspflichtgrenze, die wir bereits in diesem Beitrag eingeordnet haben. Ehrlich betrachtet ist das aber kein Freifahrtschein für die PKV: Auch dort variieren Selbstbehalte und Zuzahlungsregelungen tarifabhängig stark, wie im Artikel Was leistet die PKV, was die GKV nicht leistet? beschrieben. Wer viele Arzneimittel oder Heilmittel benötigt, sollte das bei einem Tarifvergleich gezielt prüfen, nicht nur den monatlichen Beitrag. Einen ehrlichen Gesamtvergleich beider Systeme findest du unter PKV oder GKV?.
Meine Einschätzung
Fakt: Die 50-Prozent-Erhöhung und ihre Begründung stammen aus dem offiziellen FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz; die konkreten Eurobeträge sind zusätzlich über mehrere unabhängige Fachmedien, unter anderem aus dem Apotheken-Bereich, gegengecheckt.
Einordnung: Die Erhöhung trifft überproportional Menschen mit hohem Medikamenten- oder Heilmittelbedarf – die unveränderte prozentuale Belastungsgrenze federt die tatsächliche Mehrbelastung übers Jahr gesehen aber zumindest teilweise ab.
Meinung: Aus der Beratungspraxis: Das ist ein Baustein von mehreren, kein Argument, das allein für oder gegen die PKV spricht. Wie stark es dich tatsächlich trifft, hängt vom persönlichen Behandlungsbedarf ab – pauschale Aussagen helfen hier niemandem.
Passend dazu: PKV oder GKV? Der ehrliche Vergleich