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Der Basistarif in der PKV: Kontrahierungszwang und Höchstbeitrag

Der Basistarif ist die gesetzliche Auffanglösung, wenn ein regulärer PKV-Tarif nicht erreichbar ist – mit Annahmepflicht, aber auch deutlich eingeschränkten Leistungen gegenüber üblichen PKV-Tarifen.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Wechsel

Jeder private Krankenversicherer in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Er unterscheidet sich grundlegend von regulären PKV-Tarifen: keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung, aber auch ein Leistungsniveau, das bewusst nur mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist – kein Premiumprodukt, sondern eine gesetzlich abgesicherte Grundversorgung.

Die Annahmepflicht: kein Risikofilter mehr

Im Basistarif gilt eine gesetzliche Annahmepflicht, auch Kontrahierungszwang genannt: Der Versicherer darf einen Antrag grundsätzlich nicht wegen des Gesundheitszustands ablehnen, keinen Risikozuschlag verlangen und keine Leistungen ausschließen. Ablehnungen bleiben nur in engen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen möglich, etwa nach einem berechtigten Rücktritt wegen arglistiger Täuschung bei einem früheren Vertrag.

Leistungsniveau: vergleichbar mit der GKV, nicht mit einer regulären PKV

Der Leistungsumfang im Basistarif orientiert sich am dritten Kapitel des SGB V und ist damit bewusst auf GKV-Niveau begrenzt – deutlich weniger komfortabel als reguläre PKV-Tarife mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder erweiterten Zahnleistungen. Der Basistarif ist als Auffanglösung gedacht, nicht als reguläre Wahloption für gesunde Neukunden.

Der gedeckelte Höchstbeitrag

Der Beitrag im Basistarif darf den bundesweiten Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. In echten Härtefällen, etwa bei Bezug von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen, kann sich der Beitrag sogar auf die Hälfte reduzieren.

Praxishinweis: Der Basistarif eignet sich vor allem für Menschen, die aus einem anderen Grund keinen regulären PKV-Vertrag zu vertretbaren Konditionen erhalten, etwa wegen schwerer Vorerkrankungen. Für gesunde Neukunden ist er in aller Regel nicht die wirtschaftlich sinnvollste Wahl, da reguläre Tarife bei gutem Gesundheitszustand meist bessere Leistungen zu einem ähnlichen oder niedrigeren Beitrag bieten.

Häufige Fragen

Kann ich im Basistarif wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden?

Nein. Im Basistarif gilt eine gesetzliche Annahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Ablehnungen sind nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa nach einem berechtigten Rücktritt wegen arglistiger Täuschung.

Wie hoch ist der Beitrag im Basistarif maximal?

Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. In Härtefällen, etwa bei Bezug von Bürgergeld, kann er auf die Hälfte reduziert werden.

Verwandtes Thema: Vorerkrankungen in der PKV

Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 152 VAG (Basistarif, Leistungsniveau und Höchstbeitrag), § 193 Abs. 5 VVG (Kontrahierungszwang).

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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