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Der Basistarif in der PKV: Kontrahierungszwang und Höchstbeitrag
Der Basistarif ist die gesetzliche Auffanglösung, wenn ein regulärer PKV-Tarif nicht erreichbar ist – mit Annahmepflicht, aber auch deutlich eingeschränkten Leistungen gegenüber üblichen PKV-Tarifen.
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Jeder private Krankenversicherer in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Er unterscheidet sich grundlegend von regulären PKV-Tarifen: keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung, aber auch ein Leistungsniveau, das bewusst nur mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist – kein Premiumprodukt, sondern eine gesetzlich abgesicherte Grundversorgung.
Die Annahmepflicht: kein Risikofilter mehr
Im Basistarif gilt eine gesetzliche Annahmepflicht, auch Kontrahierungszwang genannt: Der Versicherer darf einen Antrag grundsätzlich nicht wegen des Gesundheitszustands ablehnen, keinen Risikozuschlag verlangen und keine Leistungen ausschließen. Ablehnungen bleiben nur in engen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen möglich, etwa nach einem berechtigten Rücktritt wegen arglistiger Täuschung bei einem früheren Vertrag.
Leistungsniveau: vergleichbar mit der GKV, nicht mit einer regulären PKV
Der Leistungsumfang im Basistarif orientiert sich am dritten Kapitel des SGB V und ist damit bewusst auf GKV-Niveau begrenzt – deutlich weniger komfortabel als reguläre PKV-Tarife mit Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder erweiterten Zahnleistungen. Der Basistarif ist als Auffanglösung gedacht, nicht als reguläre Wahloption für gesunde Neukunden.
Der gedeckelte Höchstbeitrag
Der Beitrag im Basistarif darf den bundesweiten Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. In echten Härtefällen, etwa bei Bezug von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen, kann sich der Beitrag sogar auf die Hälfte reduzieren.
Häufige Fragen
Kann ich im Basistarif wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden?
Nein. Im Basistarif gilt eine gesetzliche Annahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Ablehnungen sind nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa nach einem berechtigten Rücktritt wegen arglistiger Täuschung.
Wie hoch ist der Beitrag im Basistarif maximal?
Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. In Härtefällen, etwa bei Bezug von Bürgergeld, kann er auf die Hälfte reduziert werden.
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Rechtsgrundlagen und Quellen
§ 152 VAG (Basistarif, Leistungsniveau und Höchstbeitrag), § 193 Abs. 5 VVG (Kontrahierungszwang).
Nächster Schritt
Kein regulärer PKV-Zugang möglich?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob der Basistarif für Sie die richtige Lösung ist oder ob doch ein regulärer Tarif erreichbar ist.
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