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Brille und Sehhilfen in der PKV: Erstattung nicht selbstverständlich
Viele gehen davon aus, dass private Krankenversicherung automatisch großzügiger bei Brillen und Kontaktlinsen ist als die GKV. Das stimmt nur, wenn der Tarif entsprechend gewählt wurde.
Kategorie: Leistungen
Sehhilfen gehören zu den Leistungen, bei denen sich PKV-Tarife untereinander besonders stark unterscheiden. Anders als bei vielen medizinisch eindeutig notwendigen Behandlungen ist eine Brille rechtlich kein zwingender Bestandteil des tariflichen Mindestleistungsniveaus – ob und wie viel erstattet wird, hängt vollständig vom individuell gewählten Tarif ab.
Warum die Erstattung so unterschiedlich ausfällt
Manche günstigeren PKV-Tarife schließen Sehhilfen komplett aus oder erstatten nur einen sehr kleinen Pauschalbetrag. Andere, umfassendere Tarife übernehmen einen festen Betrag für Brillengläser, Fassung oder Kontaktlinsen alle ein bis zwei Jahre, oft in gestaffelter Höhe je nach Tarifstufe. Ein dritter Ansatz erstattet Sehhilfen im Rahmen eines allgemeinen Hilfsmittel-Budgets, das sich Versicherte auch für andere Hilfsmittel teilen.
Der Vergleich mit der GKV ist trügerisch
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene grundsätzlich nur noch bei schwerer Fehlsichtigkeit, ansonsten müssen Brillen privat bezahlt werden. Wer daraus schließt, die PKV sei automatisch großzügiger, liegt nur teilweise richtig: Ohne einen Tarif mit expliziter Sehhilfen-Erstattung kann die private Absicherung hier sogar schlechter dastehen als die GKV in Ausnahmefällen der schweren Fehlsichtigkeit.
Häufige Fragen
Erstattet die PKV automatisch Brillen und Kontaktlinsen?
Nein, das hängt vom gewählten Tarif ab. Viele günstigere Tarife erstatten Sehhilfen gar nicht oder nur sehr begrenzt, während umfassendere Tarife einen festen Betrag alle ein bis zwei Jahre übernehmen.
Zahlt die GKV normalerweise mehr für Brillen als die PKV?
Nicht grundsätzlich. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene nur noch bei schwerer Fehlsichtigkeit. Ob eine PKV mehr oder weniger leistet, hängt vollständig vom gewählten Tarif ab.
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Rechtsgrundlagen und Quellen
§ 33 SGB V (Hilfsmittel in der GKV, Sehhilfen für Erwachsene nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung). Die PKV-Erstattung für Sehhilfen ist keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung, sondern richtet sich ausschließlich nach den individuellen Tarifbedingungen (MB/KK-Tarifbausteine des jeweiligen Versicherers).
Nächster Schritt
Sehhilfen im eigenen Tarif prüfen lassen?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir gemeinsam, ob und wie viel Ihr Tarif für Brille oder Kontaktlinsen tatsächlich erstattet.
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