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Brille und Sehhilfen in der PKV: Erstattung nicht selbstverständlich

Viele gehen davon aus, dass private Krankenversicherung automatisch großzügiger bei Brillen und Kontaktlinsen ist als die GKV. Das stimmt nur, wenn der Tarif entsprechend gewählt wurde.

Von Kai Stockschlaeder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Leistungen

Sehhilfen gehören zu den Leistungen, bei denen sich PKV-Tarife untereinander besonders stark unterscheiden. Anders als bei vielen medizinisch eindeutig notwendigen Behandlungen ist eine Brille rechtlich kein zwingender Bestandteil des tariflichen Mindestleistungsniveaus – ob und wie viel erstattet wird, hängt vollständig vom individuell gewählten Tarif ab.

Warum die Erstattung so unterschiedlich ausfällt

Manche günstigeren PKV-Tarife schließen Sehhilfen komplett aus oder erstatten nur einen sehr kleinen Pauschalbetrag. Andere, umfassendere Tarife übernehmen einen festen Betrag für Brillengläser, Fassung oder Kontaktlinsen alle ein bis zwei Jahre, oft in gestaffelter Höhe je nach Tarifstufe. Ein dritter Ansatz erstattet Sehhilfen im Rahmen eines allgemeinen Hilfsmittel-Budgets, das sich Versicherte auch für andere Hilfsmittel teilen.

Der Vergleich mit der GKV ist trügerisch

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene grundsätzlich nur noch bei schwerer Fehlsichtigkeit, ansonsten müssen Brillen privat bezahlt werden. Wer daraus schließt, die PKV sei automatisch großzügiger, liegt nur teilweise richtig: Ohne einen Tarif mit expliziter Sehhilfen-Erstattung kann die private Absicherung hier sogar schlechter dastehen als die GKV in Ausnahmefällen der schweren Fehlsichtigkeit.

Praxishinweis: Wer regelmäßig eine neue Brille oder Kontaktlinsen benötigt, sollte beim Tarifvergleich gezielt auf die Sehhilfen-Klausel achten, statt sich auf die allgemeine Tarifbezeichnung zu verlassen. Wichtige Fragen dabei: Gibt es einen festen Erstattungsbetrag, in welchem Zeitraum, und zählt er gegen ein gemeinsames Hilfsmittel-Budget oder separat?

Häufige Fragen

Erstattet die PKV automatisch Brillen und Kontaktlinsen?

Nein, das hängt vom gewählten Tarif ab. Viele günstigere Tarife erstatten Sehhilfen gar nicht oder nur sehr begrenzt, während umfassendere Tarife einen festen Betrag alle ein bis zwei Jahre übernehmen.

Zahlt die GKV normalerweise mehr für Brillen als die PKV?

Nicht grundsätzlich. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Sehhilfen für Erwachsene nur noch bei schwerer Fehlsichtigkeit. Ob eine PKV mehr oder weniger leistet, hängt vollständig vom gewählten Tarif ab.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 33 SGB V (Hilfsmittel in der GKV, Sehhilfen für Erwachsene nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung). Die PKV-Erstattung für Sehhilfen ist keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung, sondern richtet sich ausschließlich nach den individuellen Tarifbedingungen (MB/KK-Tarifbausteine des jeweiligen Versicherers).

Nächster Schritt

Sehhilfen im eigenen Tarif prüfen lassen?

In einem kurzen, kostenlosen Gespräch schauen wir gemeinsam, ob und wie viel Ihr Tarif für Brille oder Kontaktlinsen tatsächlich erstattet.

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Kai Stockschlaeder
Kai Stockschlaeder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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