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PKV für Steuerberater: Vom Berufseinstieg bis zur eigenen Kanzlei

Die meisten Steuerberater beginnen als angestellte Prüfungskandidaten und wechseln erst später in die Selbstständigkeit – für den PKV-Zugang macht dieser Statuswechsel den entscheidenden Unterschied.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Für wen

Anders als bei Ärzten oder Rechtsanwälten, die häufiger direkt in die Selbstständigkeit starten, verläuft der Karriereweg zum Steuerberater typischerweise über mehrere Jahre als angestellter Mitarbeiter in einer Kanzlei – oft schon vor der eigentlichen Bestellung, während der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen. Erst danach folgt für viele der Schritt in die eigene Kanzlei oder eine Partnerschaft. Diese Reihenfolge ist für die Krankenversicherung wichtig, weil sich der PKV-Zugang mit jedem Statuswechsel neu stellt.

Angestellt in der Kanzlei

Solange als angestellter Mitarbeiter – ob noch in der Ausbildung zum Steuerberater oder bereits bestellt, aber weiterhin angestellt – gilt dieselbe Regel wie für jeden anderen Arbeitnehmer: Der Zugang zur PKV setzt ein Bruttojahresgehalt oberhalb der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze voraus, 2026 bei 77.400 Euro. Die berufsrechtliche Bestellung zum Steuerberater allein ändert daran nichts.

Der Schritt in die Selbstständigkeit

Mit der eigenen Kanzlei oder als Partner einer Sozietät gilt der Status als Selbstständiger – und damit freier Zugang zur PKV unabhängig vom Einkommen. Dieser Statuswechsel wird in der Praxis oft übersehen: Wer vorher aus Einkommensgründen in der GKV bleiben musste, kann mit dem Sprung in die Selbstständigkeit sofort wechseln, ohne erst die Versicherungspflichtgrenze erreichen zu müssen.

Praxishinweis: Wer bereits während der Anstellung Mitglied im Versorgungswerk der Steuerberater ist, sollte den Zeitpunkt der Selbstständigkeit für eine grundsätzliche Absicherungsprüfung nutzen – nicht nur bei der Krankenversicherung, sondern auch bei Krankentagegeld, das für Selbstständige ohne Lohnfortzahlung besonders wichtig wird.

Das Versorgungswerk der Steuerberater

Wie bei anderen Kammerberufen kann die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater über die Steuerberaterkammer zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI führen. Auch hier gilt: Diese Befreiung betrifft ausschließlich die Rente, nicht die Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Ab wann kann ein angestellter Steuerberater in die PKV wechseln?

Erst wenn das Bruttojahresgehalt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, 2026 bei 77.400 Euro. Die Bestellung zum Steuerberater allein reicht nicht aus, solange man weiterhin angestellt ist.

Öffnet die eigene Kanzlei automatisch die PKV?

Ja. Wer als Steuerberater selbstständig tätig ist – etwa mit eigener Kanzlei oder als Partner einer Sozietät – hat unabhängig vom Einkommen freien Zugang zur privaten Krankenversicherung.

Verwandtes Thema: PKV und Versorgungswerk

Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 6 SGB V (Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte), § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Versorgungswerk-Mitglieder).

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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