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PKV und Versorgungswerk: Zwei getrennte Systeme

Ärzte, Anwälte, Steuerberater und andere Kammerberufe sichern ihre Altersvorsorge oft über ein Versorgungswerk ab – mit der Krankenversicherung hat das direkt nichts zu tun.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Für wen

In der Beratung höre ich häufig die Annahme, Mitglieder eines Versorgungswerks seien automatisch auch für die private Krankenversicherung "freigestellt". Das stimmt nicht. Ein Versorgungswerk ist eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die für bestimmte Kammerberufe – Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure und weitere – die Altersvorsorge anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt. Das betrifft ausschließlich die Rente, nicht die Krankenversicherung.

Die Befreiung nach § 6 SGB VI

Wer in seinem Beruf zugleich Pflichtmitglied einer berufsständischen Kammer und eines zugehörigen Versorgungswerks ist – und diese Kammerpflicht am Beschäftigungsort bereits vor dem 1. Januar 1995 bestand –, kann sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag läuft über das jeweilige Versorgungswerk, das die Mitgliedschaft und die einkommensbezogene Beitragszahlung gegenüber dem Rentenversicherungsträger bestätigt. Wichtig: Die Befreiung gilt immer nur für das konkrete Beschäftigungsverhältnis – bei einem Arbeitgeberwechsel muss sie neu beantragt werden.

Warum das für die PKV nichts ändert

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk hat auf den Zugang zur privaten Krankenversicherung keinen direkten Einfluss. Selbstständige Kammerangehörige haben ohnehin freien Zugang zur PKV, unabhängig vom Versorgungswerk. Angestellte Kammerangehörige – etwa ein angestellter Steuerberater oder ein angestellter Architekt – benötigen wie jeder andere Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, um überhaupt wählen zu können.

Praxishinweis: Die eigentlich wichtige Weichenstellung für Versorgungswerk-Mitglieder liegt nicht am Berufseinstieg, sondern im Ruhestand. Wer im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auch auf die Versorgungswerk-Rente – bei den in der Regel überdurchschnittlichen Renten aus Versorgungswerken bedeutet das oft den Höchstbeitrag zur GKV, und zwar vollständig aus eigener Tasche, da das Versorgungswerk anders als die gesetzliche Rentenversicherung keinen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt. Wer in der PKV bleibt, umgeht diese Beitragslast – ein Grund, weshalb ein späterer Wechsel zurück in die GKV für Versorgungswerk-Mitglieder besonders sorgfältig durchgerechnet werden sollte.

Häufige Fragen

Öffnet die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk automatisch den Zugang zur PKV?

Nein. Ein Versorgungswerk regelt ausschließlich die Altersvorsorge anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Krankenversicherung gelten unverändert die normalen Regeln: freier Zugang für Selbstständige, Versicherungspflichtgrenze für Angestellte.

Warum wird die Krankenversicherung im Ruhestand für Versorgungswerk-Mitglieder oft teuer?

Wer im Alter freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auch auf die Versorgungswerk-Rente – bei den in der Regel hohen Renten aus Versorgungswerken oft nahe am Höchstbeitrag, ohne den Arbeitgeberzuschuss, den gesetzlich Rentenversicherte erhalten.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI (Befreiung von der Versicherungspflicht für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen).

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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