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PKV für Studierende: Eine Entscheidung fürs ganze Studium

Wer sich zu Studienbeginn von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt und privat versichert, kann während des gesamten Studiums nicht mehr zurück in die studentische GKV.

Von Kai Stockschläder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: Für wen

Mit der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule entsteht Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Wer sich dieser Pflichtversicherung nicht ohnehin über die Familienversicherung oder eine bestehende PKV entzieht, muss sich versichern – die Frage ist nur, ob gesetzlich oder privat.

Die Drei-Monats-Frist

Wer sich stattdessen für die private Krankenversicherung entscheidet, muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn einen Befreiungsantrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen (§ 8 Abs. 1 Nr. 7 SGB V). Wird diese Frist verpasst, bleibt nur die gesetzliche Krankenversicherung für den Rest des Studiums.

Praxishinweis: Die Befreiung ist endgültig für die gesamte Dauer des Studiums – eine Rückkehr in die studentische GKV ist danach ausgeschlossen, selbst wenn sich die persönliche Situation ändert. Diese Tragweite wird vor der Entscheidung häufig unterschätzt.

Warum die Entscheidung so früh fällt und trotzdem wichtig ist

Junge, gesunde Studierende zahlen in der PKV häufig deutlich weniger als in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, und oft mit umfangreicheren Leistungen. Der Beitrag steigt aber mit dem Alter, während bei einer Rückkehr in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach dem Studium der PKV-Beitrag ohne Vorversicherungszeit in der GKV neu kalkuliert werden muss – die anfängliche Ersparnis ist nur ein Teil der Rechnung.

Nach dem Studium

Die studentische Krankenversicherungspflicht endet in der Regel spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres, praktisch meist mit dem Studienabschluss. Wer danach ein Beschäftigungsverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze aufnimmt, wird automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert – unabhängig davon, ob während des Studiums privat oder gesetzlich versichert war. Wer bereits während des Studiums privat versichert war, kann die PKV in diesem Fall meist nur über eine Anwartschaftsversicherung vorläufig sichern, oder direkt in den Beruf mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze starten.

Häufige Fragen

Kann ich als Student jederzeit von der PKV zurück in die studentische GKV wechseln?

Nein. Die Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht ist für die gesamte Dauer des Studiums bindend. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach dem Studium möglich, etwa mit dem Start in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Bis zu welchem Alter gilt die studentische Krankenversicherungspflicht?

Grundsätzlich längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, mit Ausnahmen bei besonderen Gründen wie familiären oder persönlichen Verzögerungen des Studiums.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (Versicherungspflicht der Studierenden), § 8 Abs. 1 Nr. 7 SGB V (Befreiungsmöglichkeit).

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Kai Stockschläder
Kai Stockschläder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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