PKV verstehen
Versicherungspflicht in Deutschland: Wer muss überhaupt versichert sein?
Bevor die Versicherungspflichtgrenze überhaupt eine Rolle spielt, steht eine grundsätzlichere Frage: Wer ist in Deutschland eigentlich gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet – und wer nicht?
Kategorie: PKV verstehen
In der Beratung wird die Versicherungspflichtgrenze oft mit der Versicherungspflicht selbst verwechselt. Beides hängt zusammen, meint aber grundverschiedene Dinge. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet nur für eine bestimmte Gruppe – Angestellte – über den Zugang zur PKV. Die Versicherungspflicht dagegen regelt die viel grundsätzlichere Frage, wer in Deutschland überhaupt zwingend in der gesetzlichen Krankenversicherung sein muss.
Die abschließende Liste in § 5 SGB V
§ 5 SGB V zählt abschließend auf, welche Personengruppen kraft Gesetzes in der GKV pflichtversichert sind. Dazu gehören unter anderem: Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, Auszubildende, Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, Rentnerinnen und Rentner mit ausreichender Vorversicherungszeit (die sogenannte Krankenversicherung der Rentner, KVdR), Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, landwirtschaftliche Unternehmer sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Wer keiner dieser Gruppen angehört, ist von der GKV-Pflichtversicherung ausgenommen – wichtige Beispiele sind Beamte und hauptberuflich Selbstständige, die in der Liste bewusst nicht enthalten sind.
Krankenversicherung ist in Deutschland trotzdem für alle Pflicht
Wer nicht zur GKV-Pflichtversicherung gehört, ist deshalb nicht automatisch vom Versicherungsschutz befreit. Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Pflicht, sich im Krankheitsfall abzusichern – entweder gesetzlich oder privat. Für Personen, die weder einer GKV-Pflichtgruppe angehören noch anderweitig abgesichert sind, greift eine gesetzliche Auffangversicherung, die sicherstellt, dass niemand vollständig ohne Krankenversicherungsschutz bleibt.
Häufige Fragen
Ist die Versicherungspflicht dasselbe wie die Versicherungspflichtgrenze?
Nein. Die Versicherungspflicht regelt grundsätzlich, wer überhaupt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für eine dieser Gruppen relevant, die Angestellten, und entscheidet dort über den Zugang zur PKV.
Kann man in Deutschland komplett unversichert sein?
Rechtlich nicht dauerhaft gewollt. Seit 2009 besteht eine allgemeine Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall, entweder in der GKV oder in der PKV. Wer keiner der in § 5 SGB V genannten Gruppen angehört und auch nicht anderweitig abgesichert ist, greift die gesetzliche Auffangversicherung.
Verwandtes Thema: Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?
Rechtsgrundlagen und Quellen
§ 5 SGB V (Versicherungspflicht, abschließende Liste der Pflichtversicherten), § 193 Abs. 3 VVG (allgemeine Pflicht zur Krankheitskostenversicherung).
Nächster Schritt
Wo stehen Sie in diesem System?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch ordne ich Ihre persönliche Situation ein und zeige, ob und wie ein PKV-Wechsel für Sie infrage kommt.
Kostenlose PKV-Beratung