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PKV verstehen

Versicherungspflicht in Deutschland: Wer muss überhaupt versichert sein?

Bevor die Versicherungspflichtgrenze überhaupt eine Rolle spielt, steht eine grundsätzlichere Frage: Wer ist in Deutschland eigentlich gesetzlich zur Krankenversicherung verpflichtet – und wer nicht?

Von Kai Stockschlaeder · Versicherungsmakler §34d GewO · über 20 Jahre Erfahrung · Zuletzt geprüft: 28.08.2026

Kategorie: PKV verstehen

In der Beratung wird die Versicherungspflichtgrenze oft mit der Versicherungspflicht selbst verwechselt. Beides hängt zusammen, meint aber grundverschiedene Dinge. Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet nur für eine bestimmte Gruppe – Angestellte – über den Zugang zur PKV. Die Versicherungspflicht dagegen regelt die viel grundsätzlichere Frage, wer in Deutschland überhaupt zwingend in der gesetzlichen Krankenversicherung sein muss.

Die abschließende Liste in § 5 SGB V

§ 5 SGB V zählt abschließend auf, welche Personengruppen kraft Gesetzes in der GKV pflichtversichert sind. Dazu gehören unter anderem: Arbeitnehmer, deren Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, Auszubildende, Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, Rentnerinnen und Rentner mit ausreichender Vorversicherungszeit (die sogenannte Krankenversicherung der Rentner, KVdR), Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, landwirtschaftliche Unternehmer sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Wer keiner dieser Gruppen angehört, ist von der GKV-Pflichtversicherung ausgenommen – wichtige Beispiele sind Beamte und hauptberuflich Selbstständige, die in der Liste bewusst nicht enthalten sind.

Praxishinweis: Diese Liste ist der eigentliche Ausgangspunkt für die Frage "GKV oder PKV?" – nicht die Versicherungspflichtgrenze. Wer beispielsweise als Beamter oder hauptberuflich Selbstständiger von vornherein nicht zur Pflichtversicherung gehört, muss die Versicherungspflichtgrenze gar nicht erst betrachten. Die konkreten Zugangswege zur PKV für die verschiedenen Statusgruppen sind ausführlicher im Artikel zu den PKV-Voraussetzungen beschrieben.

Krankenversicherung ist in Deutschland trotzdem für alle Pflicht

Wer nicht zur GKV-Pflichtversicherung gehört, ist deshalb nicht automatisch vom Versicherungsschutz befreit. Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Pflicht, sich im Krankheitsfall abzusichern – entweder gesetzlich oder privat. Für Personen, die weder einer GKV-Pflichtgruppe angehören noch anderweitig abgesichert sind, greift eine gesetzliche Auffangversicherung, die sicherstellt, dass niemand vollständig ohne Krankenversicherungsschutz bleibt.

Häufige Fragen

Ist die Versicherungspflicht dasselbe wie die Versicherungspflichtgrenze?

Nein. Die Versicherungspflicht regelt grundsätzlich, wer überhaupt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Die Versicherungspflichtgrenze ist nur für eine dieser Gruppen relevant, die Angestellten, und entscheidet dort über den Zugang zur PKV.

Kann man in Deutschland komplett unversichert sein?

Rechtlich nicht dauerhaft gewollt. Seit 2009 besteht eine allgemeine Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall, entweder in der GKV oder in der PKV. Wer keiner der in § 5 SGB V genannten Gruppen angehört und auch nicht anderweitig abgesichert ist, greift die gesetzliche Auffangversicherung.

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Rechtsgrundlagen und Quellen

§ 5 SGB V (Versicherungspflicht, abschließende Liste der Pflichtversicherten), § 193 Abs. 3 VVG (allgemeine Pflicht zur Krankheitskostenversicherung).

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Kai Stockschlaeder
Kai Stockschlaeder
Versicherungsmakler §34d Abs. 1 GewO · Partner der Verticus AG · über 20 Jahre Erfahrung
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