Familie
PKV bei Scheidung: Was mit dem Versicherungsschutz passiert
Für die eigene PKV ändert eine Scheidung wenig – für einen mitversicherten GKV-Ehepartner dagegen sehr viel.
Kategorie: Für wen?
In einer Trennung geht es selten zuerst um die Krankenversicherung – trotzdem lohnt sich ein nüchterner Blick darauf, gerade weil sich die Ausgangslage bei PKV und GKV grundlegend unterscheidet.
Der eigene PKV-Vertrag: keine Überraschung
Da in der PKV jede Person ohnehin einen eigenen, separaten Vertrag mit eigenem Beitrag hat, ändert eine Scheidung am eigenen Versicherungsschutz grundsätzlich nichts. Beide Ex-Partner führen ihre jeweiligen Verträge unabhängig voneinander weiter – schließlich liefen sie schon während der Ehe getrennt.
Wo es trotzdem finanziell spürbar wird
Manche Tarife gewähren verheirateten Paaren einen Partnerrabatt. Mit der rechtskräftigen Scheidung entfällt die Grundlage für diesen Nachlass – der Beitrag kann sich dadurch spürbar erhöhen, ohne dass sich am Leistungsumfang etwas geändert hat. Ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen zeigt, ob ein solcher Rabatt überhaupt vereinbart war.
Wenn der bisher mitversicherte Ehepartner in der GKV war
Deutlich einschneidender ist die Situation für den Partner, der bislang beitragsfrei über die GKV-Familienversicherung des anderen mitversichert war. Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt dieser Schutz automatisch. Die betroffene Person wird in der Regel automatisch freiwilliges Mitglied der GKV – mit eigenem Beitrag. Wer stattdessen in die PKV wechseln möchte, hat dafür ein Zeitfenster von zwei Wochen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der Krankenkasse.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen PKV-Vertrag, wenn ich mich scheiden lasse?
Nein. Ihr eigener PKV-Vertrag läuft unabhängig von der Ehe eigenständig weiter – er war schon während der Ehe ein separater Vertrag.
Was passiert mit dem Ehepartner, der über die GKV kostenlos mitversichert war?
Mit Rechtskraft der Scheidung erlischt die beitragsfreie GKV-Familienversicherung automatisch. Die betroffene Person wird meist automatisch freiwilliges GKV-Mitglied, kann aber innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Krankenkasse in die PKV wechseln.
Verwandtes Thema: PKV und Heirat · Wer darf überhaupt in die PKV wechseln?
Rechtsgrundlagen und Quellen
Das Erlöschen der GKV-Familienversicherung mit Rechtskraft der Scheidung sowie das zweiwöchige Wahlrecht für einen PKV-Wechsel ergeben sich aus den allgemeinen Regelungen zur freiwilligen Versicherung nach § 9 SGB V. Ein etwaiger Partnerrabatt in der PKV ist eine vertragliche, tarifabhängige Vereinbarung ohne eigene gesetzliche Grundlage.
Nächster Schritt
Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?
In einem kurzen, kostenlosen Gespräch kläre ich, was sich in Ihrer Situation konkret ändert.
Kostenlose PKV-Beratung