Kosten & Beiträge
PKV-Beitrag senken im Rentenalter
Wer im Ruhestand mit einem hohen Beitrag kämpft, hat mehr Möglichkeiten, als die meisten denken – von der Tarifanpassung bis zum gesetzlich gedeckelten Basistarif.
Kategorie: Kosten & Beiträge
Ein hoher PKV-Beitrag im Rentenalter ist kein Naturgesetz, dem man hilflos ausgeliefert ist. Es gibt mehrere realistische Stellschrauben – manche kurzfristig wirksam, andere nur, wenn man sie frühzeitig plant.
Selbstbehalt anpassen
Eine Erhöhung des Selbstbehalts senkt den laufenden Beitrag, sollte aber zur finanziellen Situation im Ruhestand passen – ein zu hoher Selbstbehalt kann im Krankheitsfall selbst zur Belastung werden. Diese Entscheidung lohnt eine genaue Rechnung, nicht nur einen Blick auf die Beitragsersparnis.
Tarifwechsel beim gleichen Versicherer
Über das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG lässt sich innerhalb desselben Versicherers in einen Tarif mit reduziertem Leistungsumfang wechseln – unter Mitnahme der vollen Alterungsrückstellung, meist ohne neue Gesundheitsprüfung. Das ist häufig die erste und wirtschaftlich sinnvollste Option.
Die Regeln dazu, also Mitnahme der Alterungsrückstellung und Gesundheitsprüfung bei Mehrleistungen, stehen in Tarifwechselrecht nach § 204 VVG.
Standardtarif und Basistarif
Beide Tarife sind nach § 152 VAG (Basistarif) bzw. der zugehörigen Übergangsregelung (Standardtarif) beim Beitrag gedeckelt – maximal auf Höhe des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung – und bieten Leistungen, die dem GKV-Niveau entsprechen:
- Standardtarif: steht nur Versicherten offen, die vor 2009 abgeschlossen haben und bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen.
- Basistarif: seit 2009 für alle PKV-Versicherten zugänglich, unabhängig vom Abschlussdatum des ursprünglichen Vertrags.
Frühzeitig vorsorgen: private Beitragsentlastung
Wer schon Jahre oder Jahrzehnte vor dem Ruhestand plant, kann über einen separaten Beitragsentlastungstarif zusätzliches Kapital ansparen, das gezielt zur Senkung des Beitrags ab einem bestimmten Alter eingesetzt wird. Ob sich das lohnt, hängt von der Beitragshöhe, der verbleibenden Zeit bis zum Ruhestand und der übrigen Altersvorsorge ab – eine pauschale Empfehlung wäre hier unseriös.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Standardtarif und Basistarif?
Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die vor 2009 abgeschlossen haben und bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen. Der Basistarif ist seit 2009 für alle PKV-Versicherten zugänglich. Beide sind beitragsseitig am GKV-Höchstbeitrag gedeckelt, mit Leistungen auf GKV-Niveau.
Lohnt sich eine private Beitragsentlastung schon in jungen Jahren?
Das kann sinnvoll sein, ist aber eine individuelle Rechnung, die von der Beitragshöhe, der Zeit bis zum Ruhestand und der sonstigen Altersvorsorge abhängt. Pauschal empfehlen lässt sich das nicht.
Hintergrund zur Funktionsweise: Was ist eine Alterungsrückstellung?
Rechtsgrundlagen und Quellen
Hinweis: Für die genaue Übergangsvorschrift zum Standardtarif (Bestandsschutz für Verträge vor 2009) konnte ich die exakte, aktuell gültige Paragrafen-Nummerierung nach der VAG-Neufassung 2016 nicht abschließend verifizieren – die Grundaussage (Vorversicherungszeit, Bestandsschutz) ist in der Fachliteratur aber durchgängig bestätigt.
Nächster Schritt
Welche Option passt zu Ihrer Situation?
Ich prüfe kostenlos, welche Wege für Sie in Frage kommen, etwa Tarifwechsel, höherer Selbstbehalt oder Standardtarif, und was jeder davon bei den Leistungen kostet.
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